Arbeitsstipendium des Freistaats Bayern für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer

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Urkunde für das Übersetzerstipendium von Jochen Süßmuth, Akademie der Bildenden Künste München
Einsendeschluss: 1.03.2013
Dotierung: 6.000 Euro
Eigene Bewerbung: ja
Vergabe: jährlich
Ort: München
Organisation: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Kontakt: Dr. Elisabeth Donoughue
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Kristina Maidt-Zinke im Werkstattgespräch mit Michael von Killisch-Horn bei der Verleihung 2012 (© Wolfgang Maria Weber)

Das Arbeitsstipendium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer wird erstmals im Jahr 2009 an Sabine Roth für ihre Arbeit an einer Neuübersetzung des Romans Persuasion von Jane Austen verliehen. Seither wird es jährlich auf Vorschlag einer Jury durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergeben, um einer Übersetzerin oder einem Übersetzer die Arbeit an einem Projekt ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang zu ermöglichen.

Im Jahr 2010 erhält Andrea Ott das Stipendium für ihre Arbeit an einer Erstübersetzung des Romans Hudson River Bracketed von Edith Wharton aus dem Jahr 1929. Im darauffolgenden Jahr wird Regina Rawlinson für ihre Arbeit an einer Neuübersetzung von Terry Pratchetts Roman Reaper Man von 1991 ausgezeichnet. 2012 erhält Michael von Killisch-Horn das Stipendium für seine Neuübersetzung des Romans En route von Joris-Karl Huysmans.

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Von links nach rechts: Die Preisträgerin von 2009, Sabine Roth (© Peter Hemza); Andrea Ott im Gespräch mit Ulrich Blumenbach (© Wolfgang Maria Weber) 2010; Regina Rawlinson mit Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch 2011 (© Wolfgang Maria Weber)

Für das Stipendium stehen 6.000 Euro zur Verfügung. Über die Vergabe entscheidet der Staatsminister auf Vorschlag einer Jury. Bewerben können sich Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Bayern haben. Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene Übersetzungen anspruchsvoller fremdsprachiger Literatur ins Deutsche. Weitere Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde und ein Verlagsvertrag für die Übersetzung besteht. Dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.

Bewerbungen müssen beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eingereicht werden. Genaue Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf der Website.



Externe Links:

Informationen zur Bewerbung

Pressemeldung zur Verleihung 2012

Pressemeldung zur Verleihung 2011

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Arbeitsstipendium im Literaturport

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